Weitere Entscheidung unten: VG Osnabrück, 05.08.2016

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.02.2016 - 8 B 1.16   

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https://dejure.org/2016,3354
BVerwG, 09.02.2016 - 8 B 1.16 (https://dejure.org/2016,3354)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.2016 - 8 B 1.16 (https://dejure.org/2016,3354)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 2016 - 8 B 1.16 (https://dejure.org/2016,3354)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 RStruktFG vom 09.12.2010, § 1 Abs 1 KredWG
    Beitragspflicht zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung eines insolventen Kreditinstituts zum Jahresbeitrag zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute; Grundsätzliche Bedeutung von sich auf auslaufendes oder ausgelaufenes Recht beziehende Rechtsfragen

  • rewis.io

    Beitragspflicht zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung eines insolventen Kreditinstituts zum Jahresbeitrag zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute; Grundsätzliche Bedeutung von sich auf auslaufendes oder ausgelaufenes Recht beziehende Rechtsfragen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2016 - 8 B 1.16
    Sie legt auch nicht dar, dass sich die von ihr aufgeworfene Frage zum ausgelaufenen Recht bei der nachfolgenden Norm in gleicher Weise stellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 S. 12 f.).

    Die nach Auffassung des jeweiligen Beschwerdeführers divergierenden abstrakten Rechtssätze des revisiblen Rechts müssen einander gegenübergestellt und die entscheidungstragende Abweichung muss darauf bezogen konkret herausgearbeitet werden (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 S. 14, vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - juris Rn. 15 und vom 15. Mai 2014 - 9 B 57.13 - NVwZ-RR 2014, 657 Rn. 13).

  • BVerwG, 27.01.2014 - 10 B 2.14

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Rücknahme

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2016 - 8 B 1.16
    Eine Revisionszulassung kommt wegen solcher Fragen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn ihre Beantwortung trotz des Außerkrafttretens der Vorschrift noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (Altfälle) oder die Fragen sich zu den Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2014 - 10 B 2.14, 10 PKH 3.14 - juris Rn. 7 und vom 23. September 2015 - 2 B 73.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:230915B2B73.14.0] - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist der Beschwerdeführer darlegungspflichtig (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 10 B 2.14, 10 PKH 3.14 - juris Rn. 8).

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2016 - 8 B 1.16
    b) Weiterhin macht die Beschwerde geltend, der in dem Berufungsurteil aufgestellte Rechtssatz, wonach der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Abgabepflicht von seiner Typisierungsbefugnis Gebrauch machen und dabei Ungleichbehandlungen in begrenztem Ausmaß hinnehmen dürfe, weiche von den Anforderungen ab, die sich im Hinblick auf die Lastengleichheit und Lastengerechtigkeit von Abgaben aus der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung zum Erbschaftssteuerrecht (Urteil vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 [ECLI:DE:BVerfG:2014:ls20141217.1bvl002112] - NJW 2015, 303) ergäben.
  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2016 - 8 B 1.16
    a) Sie macht geltend, das Urteil weiche von tragenden Rechtssätzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Filmabgabe (BVerfG, Urteil vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12 und 2 BvR 1564/12 - BVerfGE 135, 155) hinsichtlich der dort wiedergegebenen verfassungsgerichtlichen Maßstäbe für die Bildung einer hinreichend homogenen Gruppe bei Sonderabgaben und das Erfordernis einer spezifischen Sachnähe der Abgabenbelasteten zu der durch die Abgabe wahrzunehmenden Aufgabe ab.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2016 - 8 B 1.16
    Die Grundsatzrüge setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 57.13

    Zweitwohnungsteuer; Satzung; Vermögensteuer; übliche Miete; Ermessen;

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2016 - 8 B 1.16
    Die nach Auffassung des jeweiligen Beschwerdeführers divergierenden abstrakten Rechtssätze des revisiblen Rechts müssen einander gegenübergestellt und die entscheidungstragende Abweichung muss darauf bezogen konkret herausgearbeitet werden (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 S. 14, vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - juris Rn. 15 und vom 15. Mai 2014 - 9 B 57.13 - NVwZ-RR 2014, 657 Rn. 13).
  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2016 - 8 B 1.16
    Die nach Auffassung des jeweiligen Beschwerdeführers divergierenden abstrakten Rechtssätze des revisiblen Rechts müssen einander gegenübergestellt und die entscheidungstragende Abweichung muss darauf bezogen konkret herausgearbeitet werden (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 S. 14, vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - juris Rn. 15 und vom 15. Mai 2014 - 9 B 57.13 - NVwZ-RR 2014, 657 Rn. 13).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2016 - 8 B 1.16
    Das Aufzeigen einer im angegriffenen Urteil erfolgten fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den an eine Divergenzrüge gestellten gesetzlichen Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55).
  • BVerwG, 23.09.2015 - 2 B 73.14

    Polizeivollzugsbeamter; Kommissaranwärter; Ausbildungs- und Prüfungsordnung;

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2016 - 8 B 1.16
    Eine Revisionszulassung kommt wegen solcher Fragen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn ihre Beantwortung trotz des Außerkrafttretens der Vorschrift noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (Altfälle) oder die Fragen sich zu den Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2014 - 10 B 2.14, 10 PKH 3.14 - juris Rn. 7 und vom 23. September 2015 - 2 B 73.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:230915B2B73.14.0] - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 238.81

    Autoradios als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2016 - 8 B 1.16
    Die Beschwerde muss darlegen, dass gerade die angeblich verletzte Regelung rechtsgrundsätzliche Fragen aufwirft (BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1984 - 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49 S. 27 und vom 15. Juni 2009 - 6 B 12.09 - jurion Rn. 6).
  • BVerwG, 15.06.2009 - 6 B 12.09

    Abweichung in einem tragenden abstrakten Rechtssatz bei Auseinanderfallen des

  • VG Frankfurt/Oder, 10.08.2016 - 5 K 616/13

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

    Durch diese Auslegung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG a. F. wird sichergestellt, dass der Beginn der gesetzlichen Festsetzungsfrist (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b KAG in Verbindung mit § 170 Abs. 1 Abgabenordnung - AO) nicht vom Erlass der ersten rechtswirksamen Satzung abhängt und sich damit unter Umständen um viele Jahre nach hinten verschieben kann, soweit Satzungen immer wieder wegen Rechtsfehlern unwirksam sind (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2016 - OVG 8 B 1.16 -, juris Rz. 29).
  • VG Cottbus, 20.07.2017 - 6 K 1847/15

    Klage gegen Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Durch diese Auslegung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG a. F. wird sichergestellt, dass der Beginn der gesetzlichen Festsetzungsfrist (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b KAG in Verbindung mit § 170 Abs. 1 AO) nicht vom Erlass der ersten rechtswirksamen Satzung abhängt und sich damit unter Umständen um viele Jahre nach hinten verschieben kann, soweit Satzungen immer wieder wegen Rechtsfehlern unwirksam sind (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: OVG Berlin-Brandenburg - OVG 8 B 1.16 -, juris Rz. 29).
  • VG Frankfurt/Oder, 16.07.2020 - 5 K 410/17
    Durch diese Auslegung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG (a.F.) wird sichergestellt, dass der Beginn der gesetzlichen Festsetzungsfrist (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b KAG in Verbindung mit § 170 Abs. 1 AO) nicht vom Erlass der ersten rechtswirksamen Satzung abhängt und sich damit unter Umständen um viele Jahre nach hinten verschieben kann, soweit Satzungen immer wieder wegen Rechtsfehlern unwirksam sind (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: OVG Berlin-Brandenburg - OVG 8 B 1.16 -, juris, Rn. 29).
  • VG Frankfurt/Oder, 04.06.2020 - 5 K 1597/17
    Durch diese Auslegung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG (a. F.) wird sichergestellt, dass der Beginn der gesetzlichen Festsetzungsfrist (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b KAG in Verbindung mit § 170 Abs. 1 AO) nicht vom Erlass der ersten rechtswirksamen Satzung abhängt und sich damit unter Umständen um viele Jahre nach hinten verschieben kann, soweit Satzungen immer wieder wegen Rechtsfehlern unwirksam sind (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: OVG Berlin-Brandenburg - OVG 8 B 1.16 -, juris, Rn. 29).
  • VG Cottbus, 23.06.2016 - 6 K 435/12

    Heranziehung zu einem Trinkwasseranschlussbeitrag

    Durch diese Auslegung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG a. F. wird sichergestellt, dass der Beginn der gesetzlichen Festsetzungsfrist (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b KAG in Verbindung mit § 170 Abs. 1 AO) nicht vom Erlass der ersten rechtswirksamen Satzung abhängt und sich damit unter Umständen um viele Jahre nach hinten verschieben kann, soweit Satzungen immer wieder wegen Rechtsfehlern unwirksam sind (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: OVG Berlin-Brandenburg - OVG 8 B 1.16 -, juris Rz. 29).
  • VG Frankfurt/Oder, 25.08.2017 - 5 K 1349/14

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

    Durch diese Auslegung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG (a.F.) wird sichergestellt, dass der Beginn der gesetzlichen Festsetzungsfrist (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b KAG in Verbindung mit § 170 Abs. 1 AO) nicht vom Erlass der ersten rechtswirksamen Satzung abhängt und sich damit unter Umständen um viele Jahre nach hinten verschieben kann, soweit Satzungen immer wieder wegen Rechtsfehlern unwirksam sind (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: OVG Berlin-Brandenburg - OVG 8 B 1.16 -, juris, Rn. 29).
  • VG Frankfurt/Oder, 11.11.2016 - 5 K 471/12

    Beitrag für Abwasserentsorgungsanlage

    Durch diese Auslegung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG a. F. wird sichergestellt, dass der Beginn der gesetzlichen Festsetzungsfrist (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b KAG in Verbindung mit § 170 Abs. 1 Abgabenordnung - AO) nicht vom Erlass der ersten rechtswirksamen Satzung abhängt und sich damit unter Umständen um viele Jahre nach hinten verschieben kann, soweit Satzungen immer wieder wegen Rechtsfehlern unwirksam sind (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2016 - OVG 8 B 1.16 -, juris Rz. 29).
  • VG Cottbus, 17.03.2016 - 6 K 554/14

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Durch diese Auslegung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG a. F. wird sichergestellt, dass der Beginn der gesetzlichen Festsetzungsfrist (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b KAG in Verbindung mit § 170 Abs. 1 AO) nicht vom Erlass der ersten rechtswirksamen Satzung abhängt und sich damit unter Umständen um viele Jahre nach hinten verschieben kann, soweit Satzungen immer wieder wegen Rechtsfehlern unwirksam sind (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: OVG Berlin-Brandenburg - OVG 8 B 1.16 -, juris Rz. 29).
  • VG Frankfurt/Oder, 18.09.2019 - 5 K 1173/13

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

    Durch diese Auslegung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG a. F. wird sichergestellt, dass der Beginn der gesetzlichen Festsetzungsfrist (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b KAG in Verbindung mit § 170 Abs. 1 Abgabenordnung - AO) nicht vom Erlass der ersten rechtswirksamen Satzung abhängt und sich damit unter Umständen um viele Jahre nach hinten verschieben kann, soweit Satzungen immer wieder wegen Rechtsfehlern unwirksam sind (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2016 - OVG 8 B 1.16 -, juris Rn. 29).
  • VG Frankfurt/Oder, 10.12.2020 - 5 K 1582/17
    Durch diese Auslegung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG (a.F.) wird sichergestellt, dass der Beginn der gesetzlichen Festsetzungsfrist (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b KAG in Verbindung mit § 170 Abs. 1 AO) nicht vom Erlass der ersten rechtswirksamen Satzung abhängt und sich damit unter Umständen um viele Jahre nach hinten verschieben kann, soweit Satzungen immer wieder wegen Rechtsfehlern unwirksam sind (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: OVG Berlin-Brandenburg - OVG 8 B 1.16 -, juris, Rn. 29).
  • VG Frankfurt/Oder, 05.05.2017 - 5 K 1366/13

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

  • VG Frankfurt/Oder, 05.05.2017 - 5 K 840/13

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

  • VG Frankfurt/Oder, 07.12.2016 - 5 K 1290/13

    Heranziehung zu Kanalanschlussbeiträgen

  • VG Frankfurt/Oder, 10.02.2017 - 5 K 751/13

    Beitrag für Abwasserentsorgungsanlage

  • OVG Sachsen, 10.08.2016 - 2 A 468/14

    Beihilfe; Selbstbehalt

  • VG Cottbus, 24.11.2016 - 6 K 572/13

    Heranziehung zu einem Trinkwasseranschlussbeitrag

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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 05.08.2016 - 8 B 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,23601
VG Osnabrück, 05.08.2016 - 8 B 1/16 (https://dejure.org/2016,23601)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 05.08.2016 - 8 B 1/16 (https://dejure.org/2016,23601)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 05. August 2016 - 8 B 1/16 (https://dejure.org/2016,23601)
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Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen vorläufige Sonntagsreinigung in Osnabrück erfolglos

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Begründung zum Beschluss zur Sonntagsreinigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen vorläufige Sonntagsreinigung in Osnabrück erfolglos

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 23.08.2016)

    Hygiene: Auch sonntags soll die Straße sauber sein

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Schleswig, 22.02.2017 - 8 B 57/16

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    In Fällen des Ehegattennachzuges nach Deutschland entspricht es der ständigen Rechtsprechung, dass eine vorübergehende Trennung der Eheleute aufgrund des im Ausland abzuleistenden Wehrdienstes des Ehemannes nicht zu einer unzumutbaren langen Trennung und damit einen Verstoß gegen Art. 6 GG bzw. Art. 8 EMRK kommt, sodass die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 2 2. Alternative AufenthG nicht erfüllt sind (BVerwG, Urteil vom 10.12.2014 - 1 C 15/14 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 02.07.2015 - 10 ZB 14.2102 -, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 24.02.2011 - 15 E 3546/10 -, juris; ein Jahr Trennung der Eheleute generell zumutbar BVerwG, Urteil vom 04.09.2012 - 10 C 12/12 -, juris; Beschluss der Kammer vom 19.02.2016 - 8 B 1/16 - vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 12.12.2012 - 4 O 48/12 -).
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